Schulordnung des Theodor-Heuss-Gymnasiums

(Stand 30.08.2023)

Einleitung

Am Theodor-Heuss-Gymnasium, wo viele Menschen zusammenarbeiten, geht es darum, durch Übereinkunft Verhaltensregeln aufzustellen, die einen rücksichtvollen Ümgang miteinander und einen reibungslosen Ablauf des Schullebens zum Ziel haben.
Die Verhaltensregeln für unsere Schule sind in der folgenden Schulordnung zusammengefasst. Sie gilt für die Schulgemeinschaft des THG auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.
In der folgenden Schulordnung werden ausschließlich männliche Formen verwendet. Dies soll die Lesbarkeit erhöhen und adressiert alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Hausordnung
2. Klassenraumordnung
3. Pausenordnung
4. Ergänzende Regelungen
5. Zusatzbestimmungen zur Aula/Mensa
6. Zusatzbestimmungen zur S1 Schüler-Bibliothek

1 Allgemeine Hausordnung

1.1 Öffnung des Schulgebäudes

Das Schulgebäude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Die Aufenthaltsräume (Aula1 und die Kursstufenräume) sind von 7.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

1.2 Verhalten im Schulgebäude / auf dem Schulgelände

1.3 Verhalten bei Unfällen

Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der betreffende Schüler liefert den im Sekretariat erhältlichen Unfallberichtsbogen vollständig ausgefüllt beim zuständigen Fachlehrer bzw. Klassenlehrer ab.

1.4 Unterrichtsfreie Zwischenstunden

Vor Unterrichtsbeginn und in unterrichtsfreien Zwischenstunden ist der Aufenthalt nur im Eingangsbereich und in den Aufenthaltsräumen der Schule gestattet.
Bei „Stunden im Aufenthaltsraum“ begibt sich die gesamte Klasse/Gruppe in die Aula bzw. in den angegebenen Klassenraum, wo eine Anwesenheitskontrolle mithilfe des Klassenbuchs stattfindet. Der aufsichtführende Lehrer entscheidet über den Aufenthalt der Schüler im Innen- und Südhof bzw. in der Schülerbibliothek. Störungen des Unterrichts müssen vermieden werden.
In der Mittagspause gelten als Aufenthaltsbereich innerhalb des Schulgeländes in der 6. Stunde die Aufenthaltsräume und die Schulhöfe. In der 7. Stunde sind hierfür vorgesehen die für die verschiedenen Jahrgangsstufen ausgewiesenen Aufenthaltsräume, die Schulhöfe und die Aula, wobei in der Aula in der 7. Stunde keine Hausaufgaben gemacht werden dürfen.

1.5 Verlassen des Schulgeländes

Während der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit ist ein Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet; in der Mittagspause darf das Schulgelände verlassen werden. Schüler der Kursstufe dürfen jedoch in unterrichtsfreien Stunden das Schulgelände verlassen.
Im Fall von kurzfristig auftretendem Unterrichtsausfall am Tag selbst gilt Folgendes:

Im Fall von Unterrichtsausfall am Folgetag endet der Unterricht für alle Stufen wie im Vertretungsplan angegeben.

1.6 Schulfremde Personen

Der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung der Direktion bzw. der erweiterten Schulleitung gestattet.

1.7 Waffen

Das Mitführen von Waffen und Anscheinswaffen ist auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen grundsaätzlich untersagt. Als Waffen gelten dabei alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung, unabhängig von dort geregelten Einzelerlaubnissen oder von dortigen Regelungen, nach denen der Umgang erlaubnisfrei gestellt ist. Für schulische Veranstaltungen (z. B. Theaterproben und -Aufführungen) kann aus berechtigtem Anlass eine Ausnahme im Rahmen des Waffengesetzes durch die Schulleitung erteilt werden.

1.8 Alkohol

Der Besitz und der Konsum alkoholischer Getränke sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Für schulische Veranstaltungen (z. B. Schulfest) und aus besonderem Anlass (z. B. Verabschiedung) kann eine Ausnahme durch die Schulleitung erteilt werden.

2 Klassenraumordnung

2.1 Allgemeines

Alle Schüler sind mitverantwortlich für die gute Instandhaltung und Sauberkeit in ihrem Klassenraum bzw. Unterrichtsraum, d. h.:

2.2 Klassenordner

Jeder Klassenlehrer bestimmt in wöchentlichem Wechsel zwei Klassenordner, deren Namen im Klassenbuch einzutragen sind. Die Klassenordner erfüllen folgende Aufgaben:

3 Pausenordnung

Im Folgenden umfassen Unterrichtsräume sowohl Klassenräume (d.h. Nicht-Fachräume) als auch Fachräume.

3.1 Kleine Pause

In der Kleinen Pause dürfen die Schüler im Schulgebäude (Klassenraum, Korridore) bleiben.

3.2 Große Pausen

Außen-Pausenflächen sind (siehe Anlage)

Der Gehweg der Schlierbachstraße und der angrenzende Parkplatz gehören nicht zum Schulgelände und sind deshalb keine Pausenflächen.

Innen-Pausenflächen sind das Schulgebäude mit Ausnahme folgender Räume und Bereiche: Fachräume, Aula, Sporthallen mit deren Umkleiden und Eingangsfluren. Die Schülerbibliothek steht im Rahmen ihrer Öffnungszeiten zur Verfügung.
Die Schüler der Kursstufe dürfen sich in der Pause auch in ihrem Arbeits- oder Aufenthaltsraum aufhalten.

3.2.1 Erste Große Pause

Während der ersten Großen Pause halten sich die Schüler auf den Innen- oder Außen-Pausenflächen auf.

3.2.2 Zweite Große Pause ("Draußenpause")

Ergänzend zur ersten Großen Pause gilt:

 3.3 Pausenende

Beim Läuten zum Unterricht (d. h. zweites Pausen-Schluss-Läuten) sind die Schüler unterrichtsbereit an ihrem Platz im Klassenraum bzw. vor dem Fachraum für die betreffende Unterrichtsstunde.
Ist fünf Minuten nach dem Läuten zum Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen, so meldet dies der Klassensprecher/Kurssprecher unverzüglich im Sekretariat.

4 Ergänzende Regelungen

4.1 Entschuldigungspraxis

4.2 Sportunterricht

Die Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Wer nur kurzfristig von diesem Unterricht befreit ist, muss in der Schulstunde anwesend sein oder richtet sich nach den besonderen Anweisungen der Lehrkraft.

4.3 Nutzung außerhalb der Unterrichtszeiten

Jegliche Nutzung von Schulräumen bzw. des Schulgeländes außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts bedarf der Genehmigung der Direktion.

4.4 Schulbesuchsverordnung

Diese Hausordnung schließt die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) ein.

5 Zusatzbestimmungen zur Aula/Mensa

In der 6. und 7. Stunde ist in der Aula Mensabetrieb. Grundsätzlich soll ein Verhalten in der Mensa gezeigt werden, das allen Benutzern ein größtmögliches Maß an Ruhe und damit an Erholung bietet (z. B. kein Herumwerfen von Pommes, kein Spielen oder Lärmen mit Geschirr bzw. Besteck, kein Herumschreien usw.).

6 Zusatzbestimmungen zur S1 Schüler-Bibliothek

1 „Aula“ bezeichnet den Raum als solches, „Mensa“ die Nutzung der Aula zu Essenszeiten.