Schulordnung des Theodor-Heuss-Gymnasiums

(Stand 30.08.2023)

Einleitung

Am Theodor-Heuss-Gymnasium, wo viele Menschen zusammenarbeiten, geht es darum, durch Übereinkunft Verhaltensregeln aufzustellen, die einen rücksichtvollen Ümgang miteinander und einen reibungslosen Ablauf des Schullebens zum Ziel haben.
Die Verhaltensregeln für unsere Schule sind in der folgenden Schulordnung zusammengefasst. Sie gilt für die Schulgemeinschaft des THG auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.
In der folgenden Schulordnung werden ausschließlich männliche Formen verwendet. Dies soll die Lesbarkeit erhöhen und adressiert alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Hausordnung
2. Klassenraumordnung
3. Pausenordnung
4. Ergänzende Regelungen
5. Zusatzbestimmungen zur Aula/Mensa
6. Zusatzbestimmungen zur S1 Schüler-Bibliothek

1 Allgemeine Hausordnung

1.1 Öffnung des Schulgebäudes

Das Schulgebäude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Die Aufenthaltsräume (Aula1 und die Kursstufenräume) sind von 7.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

1.2 Verhalten im Schulgebäude / auf dem Schulgelände

  • Jegliches Verhalten, das den Einzelnen selbst oder die Mitschüler gefährdet, ist untersagt, z. B. das Sitzen auf Fensterbänken, das Blockieren der Flure, das Herumturnen an Treppengeländern, das Raufen und Rennen im Schulgebäude, das Werfen von Schneebällen, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Laserpointern) usw.
  • Ordnung und Sauberkeit zu erhalten, ist Pflicht und Aufgabe jedes Einzelnen.
  • Toiletten und Waschräume sind nach Benutzung sauber zu verlassen.
  • Getränke in offenen Gefäßen dürfen nur im Aufenthaltsbereich des Erdgeschosses getrunken werden.
  • Essen und Trinken im Unterricht ist grundsätzlich nicht gestattet – über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
  • Die Nutzung von elektronischen Medien wie Handys, Smartphones, Tablets oder Ähnlichem ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Für Kursstufenschüler ist die Handy-/Smartphone-Nutzung in den Kursstufenräumen erlaubt.
    Über die Nutzung im Unterricht entscheidet die verantwortliche Lehrkraft; der Unterrichtsmitschrieb auf Tablets kann ab Klasse 11 bei der Schulleitung genehmigt werden lassen.
    Eingezogene Geräte können gegebenenfalls nach der sechsten Stunde bzw. nach dem Ende des Nachmittagsunterrichts im Sekretariat abgeholt werden.
  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot.
  • Sachbeschädigungen werden von dem, der sie bemerkt, unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Hausmeister gemeldet.
  • Es ist auf angemessene Kleidung zu achten.
  • Zum Lehrerzimmer haben ausschließlich die Lehrkräfte Zutritt.

1.3 Verhalten bei Unfällen

Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der betreffende Schüler liefert den im Sekretariat erhältlichen Unfallberichtsbogen vollständig ausgefüllt beim zuständigen Fachlehrer bzw. Klassenlehrer ab.

1.4 Unterrichtsfreie Zwischenstunden

Vor Unterrichtsbeginn und in unterrichtsfreien Zwischenstunden ist der Aufenthalt nur im Eingangsbereich und in den Aufenthaltsräumen der Schule gestattet.
Bei „Stunden im Aufenthaltsraum“ begibt sich die gesamte Klasse/Gruppe in die Aula bzw. in den angegebenen Klassenraum, wo eine Anwesenheitskontrolle mithilfe des Klassenbuchs stattfindet. Der aufsichtführende Lehrer entscheidet über den Aufenthalt der Schüler im Innen- und Südhof bzw. in der Schülerbibliothek. Störungen des Unterrichts müssen vermieden werden.
In der Mittagspause gelten als Aufenthaltsbereich innerhalb des Schulgeländes in der 6. Stunde die Aufenthaltsräume und die Schulhöfe. In der 7. Stunde sind hierfür vorgesehen die für die verschiedenen Jahrgangsstufen ausgewiesenen Aufenthaltsräume, die Schulhöfe und die Aula, wobei in der Aula in der 7. Stunde keine Hausaufgaben gemacht werden dürfen.

1.5 Verlassen des Schulgeländes

Während der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit ist ein Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet; in der Mittagspause darf das Schulgelände verlassen werden. Schüler der Kursstufe dürfen jedoch in unterrichtsfreien Stunden das Schulgelände verlassen.
Im Fall von kurzfristig auftretendem Unterrichtsausfall am Tag selbst gilt Folgendes:

  • Unterstufe: Bis einschließlich vierter Stunde werden Stunden vertreten bzw. in der Aula verbracht. Anschließend endet der Unterricht für die betreffende Klasse bzw. Gruppe.
  • Mittelstufe und Klasse 11: Nach der letzten regulär stattfindenden Stunde des Tages endet der Unterricht der betreffenden Klasse.
    Sollte Nachmittagsunterricht stattfinden, so können die Schüler nach der letzten stattfindenden Stunde des Vormittags nach Hause gehen (verlängerte Mittagspause).

Im Fall von Unterrichtsausfall am Folgetag endet der Unterricht für alle Stufen wie im Vertretungsplan angegeben.

1.6 Schulfremde Personen

Der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung der Direktion bzw. der erweiterten Schulleitung gestattet.

1.7 Waffen

Das Mitführen von Waffen und Anscheinswaffen ist auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen grundsaätzlich untersagt. Als Waffen gelten dabei alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung, unabhängig von dort geregelten Einzelerlaubnissen oder von dortigen Regelungen, nach denen der Umgang erlaubnisfrei gestellt ist. Für schulische Veranstaltungen (z. B. Theaterproben und -Aufführungen) kann aus berechtigtem Anlass eine Ausnahme im Rahmen des Waffengesetzes durch die Schulleitung erteilt werden.

1.8 Alkohol

Der Besitz und der Konsum alkoholischer Getränke sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Für schulische Veranstaltungen (z. B. Schulfest) und aus besonderem Anlass (z. B. Verabschiedung) kann eine Ausnahme durch die Schulleitung erteilt werden.

2 Klassenraumordnung

2.1 Allgemeines

Alle Schüler sind mitverantwortlich für die gute Instandhaltung und Sauberkeit in ihrem Klassenraum bzw. Unterrichtsraum, d. h.:

  • Sie gehen mit der Einrichtung im Unterrichtsraum sorgfältig um.
  • Jede Klasse stuhlt beim Verlassen eines Raumes diesen auf.

2.2 Klassenordner

Jeder Klassenlehrer bestimmt in wöchentlichem Wechsel zwei Klassenordner, deren Namen im Klassenbuch einzutragen sind. Die Klassenordner erfüllen folgende Aufgaben:

  • Sie achten darauf, dass ein Schwamm/Tafellappen vorhanden ist.
  • Die Klassenordner lüften das Klassenzimmer in den Pausen.
  • Beim Verlassen des Klassenzimmers – auch wenn die Klasse nur für einzelne Stunden abwesend ist – achten sie darauf, dass aufgestuhlt, das Licht gelöscht, der Schrank abgeschlossen ist und die Fenster geschlossen sind.
  • Die Schüler melden festgestellte Schäden/Beschädigungen an Klassenraum oder Klassenraumeinrichtung umgehend an das Sekretariat bzw. dem Hausmeister.

3 Pausenordnung

Im Folgenden umfassen Unterrichtsräume sowohl Klassenräume (d.h. Nicht-Fachräume) als auch Fachräume.

3.1 Kleine Pause

In der Kleinen Pause dürfen die Schüler im Schulgebäude (Klassenraum, Korridore) bleiben.

3.2 Große Pausen

Außen-Pausenflächen sind (siehe Anlage)

  • der Innenhof, der Südhof, der Theaterhof (einschließlich der Verbindungswege),
  • der Sportplatz (ohne Hochsprunganlage, Sandgrube, Garagen, weggeräumte Tore und den Randbereich zum Schlierbach),
  • der Schulzugangsweg (nur Oberstufe).

Der Gehweg der Schlierbachstraße und der angrenzende Parkplatz gehören nicht zum Schulgelände und sind deshalb keine Pausenflächen.

Innen-Pausenflächen sind das Schulgebäude mit Ausnahme folgender Räume und Bereiche: Fachräume, Aula, Sporthallen mit deren Umkleiden und Eingangsfluren. Die Schülerbibliothek steht im Rahmen ihrer Öffnungszeiten zur Verfügung.
Die Schüler der Kursstufe dürfen sich in der Pause auch in ihrem Arbeits- oder Aufenthaltsraum aufhalten.

3.2.1 Erste Große Pause

Während der ersten Großen Pause halten sich die Schüler auf den Innen- oder Außen-Pausenflächen auf.

3.2.2 Zweite Große Pause ("Draußenpause")

Ergänzend zur ersten Großen Pause gilt:

  • Die Schüler der Unter- und Mittelstufe verlassen grundsätzlich den Neu- und Zwischenbau.
  • Die Unterrichtsräume werden von der Lehrkraft hinter der Klasse, die den Raum verlässt, abgeschlossen.
    Ausnahmen: Oberstufenschüler und mobilitätseingeschränkte Schüler dürfen in ihren Klassenräumen bleiben.
  • Ein eventueller Raumwechsel erfolgt zu Pausenbeginn. Die Schulsachen werden in diesem Fall vor dem Unterrichtsraum der folgenden Stunde oder an ausgewiesenen Ablageplätzen (z. B. unter der Treppe im Foyer) so abgelegt, dass sie niemanden behindern oder gefährden.
  • Klassenräume werden beim ersten Läuten zum Pausenende von der Gangaufsicht wieder aufgeschlossen.

 3.3 Pausenende

Beim Läuten zum Unterricht (d. h. zweites Pausen-Schluss-Läuten) sind die Schüler unterrichtsbereit an ihrem Platz im Klassenraum bzw. vor dem Fachraum für die betreffende Unterrichtsstunde.
Ist fünf Minuten nach dem Läuten zum Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen, so meldet dies der Klassensprecher/Kurssprecher unverzüglich im Sekretariat.

4 Ergänzende Regelungen

4.1 Entschuldigungspraxis

  • Ein Erziehungsberechtigter muss das Sekretariat am ersten Fehltag telefonisch benachrichtigen.
  • Spätestens am dritten Tag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
  • Für vorhersehbare Fehlzeiten (Arztbesuche, Konfirmation, usw.) sind die Beurlaubungen frühzeitig beim Klassenlehrer bzw. Tutor zu beantragen, insbesondere wenn Klassenarbeiten und Klausuren betroffen sind.
  • Die Entlassung aus dem Unterricht während der Unterrichtszeit aus plötzlich auftretenden zwingenden Gründen ist nur durch die Fachkraft der betreffenden Stunde möglich. Nicht volljährige Schüler melden sich im Sekretariat ab und lassen das für solche Fälle vorgesehene Formblatt durch die Erziehungsberechtigten ausfüllen. Eine Entlassung kann nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten erfolgen.

4.2 Sportunterricht

Die Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Wer nur kurzfristig von diesem Unterricht befreit ist, muss in der Schulstunde anwesend sein oder richtet sich nach den besonderen Anweisungen der Lehrkraft.

4.3 Nutzung außerhalb der Unterrichtszeiten

Jegliche Nutzung von Schulräumen bzw. des Schulgeländes außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts bedarf der Genehmigung der Direktion.

4.4 Schulbesuchsverordnung

Diese Hausordnung schließt die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) ein.

5 Zusatzbestimmungen zur Aula/Mensa

In der 6. und 7. Stunde ist in der Aula Mensabetrieb. Grundsätzlich soll ein Verhalten in der Mensa gezeigt werden, das allen Benutzern ein größtmögliches Maß an Ruhe und damit an Erholung bietet (z. B. kein Herumwerfen von Pommes, kein Spielen oder Lärmen mit Geschirr bzw. Besteck, kein Herumschreien usw.).

  • Die Schüler belegen die Plätze in der Warteschlange der Essensausgabe ohne Rucksack oder Schultasche in der Reihenfolge ihrer Ankunft. Das bedeutet, dass es kein Drängeln oder Vordrängeln gibt, aber auch keine Reservierung von Plätzen in der Schlange.
  • Die Taschen oder Rucksäcke werden vor dem Anstehen in der Schlange im Bereich des Bühnenvorhangs der Aula abgelegt und nicht am Sitzplatz.
  • Die Speisen der Mensa-Küche dürfen nur innerhalb der Mensa verzehrt werden.
  • Jeder Schüler, der in der Mensa isst, braucht ein Tablett, da dies die Sauberkeit auf Boden und Tischen unterstützt und die Geschirr-Rückgabe im Abräumwagen erleichtert.
  • Aus Sicherheitsgründen sind ein Kippen und Anlehnen der Stühle an die Tische nicht gestattet, auch nicht zur Reservierung von Sitzplätzen.
  • Die Plätze werden sauber verlassen. Dazu gehört, den Stuhl wieder an den Tisch zu rücken, Essensreste auf Tisch und Boden zu beseitigen (z. B. auf das eigene Tablett legen) und das Tablett in den Abräumwagen zu räumen.
  • Bei größeren Verschmutzungen (z. B. umgefallene Getränkeflaschen, Ketchup- oder Mayo-Reste auf Tisch, Stuhl oder Boden) meldet sich der verantwortliche Schüler beim Küchenpersonal.
  • Grobes Fehlverhalten wird dem Mensabeiratsvorsitz gemeldet, der über weitere Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen entscheidet.
  • Bei der Zwischenverpflegung ist im Mensa-Vorraum und -Ausgabebereich ebenfalls auf diszipliniertes Verhalten zu achten.

6 Zusatzbestimmungen zur S1 Schüler-Bibliothek

  • In der 2. Großen Pause, in der Mittagspause oder in unterrichtsfreien Stunden (nach Absprache mit der Aufsicht führenden Lehrkraft) ist ein Besuch / Aufenthalt in der Schüler-Bibliothek möglich, sofern die Bibliothek zur gegebenen Zeit geöffnet hat.
  • In der Schüler-Bibliothek gelten die bei der Anmeldung unterschriebenen Regeln.

1 „Aula“ bezeichnet den Raum als solches, „Mensa“ die Nutzung der Aula zu Essenszeiten.

Sekretariat

Raum 126

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 7.30 - 14.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 13.30 Uhr

Kontakt

Theodor-Heuss-Gymnasium Schopfheim
Schlierbachstraße 19
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