Seit Februar 2016 gibt es am THG eine ausgebildete Beratungslehrerin. Frau Borkowski-Junge arbeitet seit 2004 als Deutsch- und Sportlehrerin an unsrer Schule und ist nach 1,5 jähriger Ausbildung auch als Beratungslehrerin tätig.
Jutta Borkowski-Junge Beratungslehrerin Sprechzeiten: nach Vereinbarung Email: Telefon: 07622/ 6844180 (Sekretariat) Raum: 111 (Ausweichraum 206) |
Was ist Beratung? Wann kann ich mich beraten lassen?
SchülerInnen und Eltern können Beratung nutzen, wenn sich im Leistungsbereich oder im Umgang mit anderen am Schulleben Beteiligten Probleme ergeben, wie z.B.:
- Schwache Leistungen in einem oder mehreren Fächern, Versetzungsgefährdung
- Über-oder Unterforderung
- Motivationsprobleme
- Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten
- Übermäßiger Stress, Angst vor Klassenarbeiten, Schulangst, Schuldistanz
- Konflikte in der Klasse (z.B. Mobbing)
- Auffällig verändertes Verhalten von Kindern und Jugendliche (z.B.plötzlicher Rückzug, Schulverweigerung, Passivität oder aggressives Verhalten)
Wie sieht Beratung aus?
Beratung heißt nicht, dass hier gute Ratschläge verteilt werden. Damit wäre niemandem geholfen. In der Beratung sucht vielmehr die Beratungslehrkraft gemeinsam mit der Schülerin, dem Schüler, den Eltern nach einem Weg, das Problem schrittweise zu lösen. Man könnte Beratung auch als „Hilfe zur Selbsthilfe“ definieren.
Ein großer Bestandteil von Beratung ist daher das persönliche Gespräch. Hierbei ist zunächst der Aufbau einer Vertrauensbasis sehr wichtig. Der Ratsuchende ist derjenige, der das Tempo vorgibt und auch den Anteil dessen, was er erzählen möchte. Im Gespräch kann man viel darüber erfahren, woher die Probleme kommen, wo mögliche Ursachen liegen und wie man weiterverfahren kann. Es gibt Schüler, die nach einem Gespräch zufrieden sind und andere begleite ich mehrere Monate. Manchmal ist es auch wichtig durch einen Test (Intelligenztest, Motivationstest, Lern-und Arbeitsverhaltenstest,…) eine unterstützende Diagnostik zu erhalten.
Beratung ist immer freiwillig.
Ebenfalls werden alle Gespräche vertraulich behandelt. Ich habe Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass alle Gespräche, Ergebnisse von Untersuchungen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es sei denn die Eltern entbinden mich von der Schweigepflicht, wenn es sinnvoll ist Kontakt mit anderen Lehrern aufzunehmen.
Bei schweren psychischen Krisen bin ich als „Übergangsbegleitung“ ansprechbar. Wenn ich den Eindruck habe, dass SchülerInnen die Hilfe eines Fachmannes/einer Fachfrau brauchen, versuche ich, die Ratsuchenden an ärztliche bzw. psychotherapeutische Experten weiter zu vermitteln. Denn: Beratung ist keine Therapie!
Wie bin ich erreichbar?
Bei jüngeren Schülern ist es oft so, dass Lehrer den Kontakt zunächst zu mir aufbauen. Dennoch ist es wichtig, dass der Schüler bzw. die Eltern sich auch persönlich bei mir melden, damit die Freiwilligkeit auch gegeben ist.
Als SchülerIn kann man mir einen Zettel mit Namen, Kontaktdaten und dem Anliegen in mein Fach legen lassen und ich werde mich dann melden.
Eltern können im Sekretariat anrufen und auch hier ihre Daten hinterlegen. Dann werde ich mich auch bei Ihnen melden.
Am einfachsten ist es mir eine Mail zu schreiben:
Der Flyer mit Kontaktdaten steht hier zum Download bereit.