Schulsozialarbeit oder Beratung?
Die Schulsozialarbeit behandelt vorwiegend soziale Fragen (Beispiel: Streit mit Freunden, Mobbing, Schwierigkeiten in der Familie, Krankheit oder Tod von Angehörigen etc.) Die Beratungslehrerin behandelt vorwiegend schulische Fragen (Beispiel: Lernstrategien, Leistungsdruck, Über- und Unterforderungen etc.)
Oftmals vermischen sich die Arbeitsfelder. Deshalb arbeiten wir oft eng zusammen und vermitteln nach einem Kennenlerngespräch an die entsprechende Ansprechpartnerin.
Wichtig: Bei der Schulsozialarbeit ist das Einverständnis der Eltern nicht erforderlich. Bei der Beratungslehrerin ist das Einverständnis der Eltern erforderlich.
- Wir bieten Beratung für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte am THG.
- Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beratung ist die Freiwilligkeit der Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Lehrkräfte.
- Wir haben Schweigepflicht, nur bei Entbindung durch den Beratungssuchenden können Informationen weitergegeben werden.
- Wenn Leib und Leben in Gefahr sind, wird die Schweigepflicht aufgehoben. Die Schulsozialarbeit ist in diesen Fall verpflichtet die Eltern zu informieren und eine Weiterleitung an Therapeuten zu veranlassen.
- Wir arbeiten auch in Kooperation mit dem Jugendamt, Therapeuten, KJP etc. und sind im Sozialraum vernetzt.
- Die Arbeit mit tiefgreifenden Problemlagen benötigt Zeit. Wir arbeiten an den Ursachen, die Symptome können erst dann in den Fokus genommen werden. Wir bitten um Geduld bei diesem Prozess.
- Wir bieten auch soziale Workshops für Klassen an. Z.B. Umgang mit Sozialen Medien und Antimobbing- Prävention.
- Sie haben weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen? Sprechen Sie uns gerne an.